Wohnungseigentumsrecht

Sie erwerben Eigentum im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und haben Fragen dazu sowie zu Ihrem Kaufvertrag? Sie sind Teil einer WEG und haben Fragen zu verschiedenen Anliegen?

 

Wir beraten Sie zu sämtlichen Themen im Wohnungseigentumsecht und unterstützen Sie in Verhandlungen mit der Gegenseite sowie bei Rechtsstreitigkeiten. 

Aufteilung Wohnungseigentum

Bei Fragen rund um das Thema Wohnungseigentum werden Sie von uns beraten.  Die Aufteilung in Wohnungseigentum erfolgt in der Regel über eine Trennung von Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechten und Sondereigentum.

 

Bei der Erstellung einer Teilungserklärung und eines Aufteilungsplans stehen wir Ihnen zur Verfügung und beraten Sie dementsprechend auch im Umgang damit.

Laufende Angelegenheiten

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft tauchen regelmäßig Fragen auf. Das kann eine Jahresabrechnung oder Zahlung von Hausgeld betreffen genauso wie einen Wirtschaftsplan.

 

Gerade im Rahmen von baulichen Veränderungen und Sanierungen treten in der Regel verschiedene Problemfälle auf. Auch bei Beschädigung von Wohneigentum sind die Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts zu beachten.

Eigentümerversammlung

Die Wohnungseigentümergemeinschaft bildet ihren Willen in der Regel durch Beschlüsse und Vereinbarungen. Beschlüsse werden in der Regel in der jährlichen Eigentümerversammlung gefasst.

 

Dabei müssen formelle Gesichtspunkte bereits bei der ordnungsgemäßen Ladung sowie während der Versammlung beachtet werden. Zudem kann die Mehrheit der Eigentümer nicht jegliche Entscheidung zu Lasten eines Eigentümers beschließen.

 

Unwirksame Beschlüsse sind anfechtbar. Eine Beschlussanfechtungsklage muss innerhalb von einem Monat nach der Beschlussfassung erhoben werden.

Prozessvertretung

Selbstverständlich vertreten wir Sie in allen Belangen des WEG-Rechts vor Gericht.

 

Kommen Sie mit Ihrem Anliegen jederzeit gerne auf uns zu. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.