Aktuelles

02.02.2023

RA Martin Hailer als Experte für Artikel im handwerk magazin

Am 11.01.2023 veröffentlichte das handwerk magazin einen Artikel zum Thema Arbeitszeiterfassung aufgrund des Beschlusses des BAG vom 13.09.2022. Danach ist die Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019, wonach Arbeitgeber zur Einrichtung eines Systems zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet sind, unmittelbar anwendbar.

 

In dem Artikel werden generelle Auswirkungen auf die Arbeitszeiterfassung sowie auf eine Vertrauensarbeitszeit erläutert. RA Martin Hailer stand der Verfasserin des Artikels, Frau Eva Neuthinger, als Experte zur Verfügung und beantwortete ihre Fragen zu dieser Thematik.

 

Aus Sicht von RA Martin Hailer ist eine völlige Abkehr von der Vertrauensarbeitszeit nach diesen Urteilen nicht erforderlich. Für eine Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie auch in weiteren Rechtsgebieten können Sie sich gerne an RA Martin Hailer wenden.

03.01.2023

Start der Vorlesungsreihe durch Rechtsanwalt Martin Hailer an der DHBW

Am 10.01.2023 startet zum zweiten Mal die Vorlesung von Rechtsanwalt Martin Hailer an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg - Ravensburg am Campus Friedrichshafen im Bereich Wirtschaftsrecht für das Fach Wirtschaftsingenieurwesen. Zuvor war RA Hailer als nebenberuflicher Dozent für drei Semester an der Hochschule Neu-Ulm im Bereich Medienrecht tätig.

 

In der Vorlesung werden die Studierenden in den Bereichen des Zivilrechts, vor allem im Vertragsrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht unterrichtet. In 12 Vorlesungseinheiten lernen die Studierenden anhand aktueller Rechtsprechung das eigenständige Lösen von Fällen, um für den Praxiseinsatz in ihren Betrieben gerüstet zu sein. Das erlernte Wissen wird am Ende der Vorlesungsreihe in einer Klausur geprüft.

 

Unterlagen für die Vorlesung stehen im E-Learning-Portal der DHBW Ravensburg zur Verfügung.

 

Wir wünschen den Studierenden viel Freude und viel Erfolg!

04.10.2022

RA Seidl zum Fachexperten für Zertifizierungen von Anwaltskanzleien bei der ZDH-Zert GmbH berufen. 

Mit Schreiben vom 20.09.2022 hat die bei der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft ZDH-Zert GmbH Herrn Rechtsanwalt Franz-Peter LL.M. zum Fachexperten für die Auditierung von Anwaltskanzleien nach der Norm DIN ISO 9001:2015 bestellt. Anwaltskanzleien, die ein nach der vorbezeichneten Norm zertifiziertes Managementsystem unterhalten, müssen sich jährlichen Überwachungsaudits durch die betreffende Zertifizierungsgesellschaft und alle drei Jahre einem Wiederholungsaudit stellen, bei dem die Einhaltung der Vorgaben für das jeweilige Qualitätsmanagementsystem genauestens überprüft wird. RA Seidl, der selbst jahrelang neben seiner Anwaltstätigkeit Geschäftsführer des Trägervereins der Zertifizierungsgesellschaft ZDH-Zert GmbH war und über eine eigene Auditorenausbildung verfügt, unterstützt ab sofort die ZDH-Zert GmbH bei der Begutachtung verschiedener Anwaltskanzleien in ganz Deutschland im Rahmen entsprechender Auditeinsätze.

Neuigkeiten rund um die BRSH Rechtsanwälte in Lindau am Bodensee - Franz-Peter Seidl  LL.M. und Petra Meier to Bernd-Seidl

Kanzleistandort Oberstaufen - Schließung zum 31.10.2020

Unsere seit 2014 betriebene Zweigstelle in Oberstaufen haben wir mit Wirkung zum 31.10.2020 geschlossen.

 

Ab dem 01.11.2020 stehen wir Ihnen mit unseren anwaltlichen Dienstleistungen ausschließlich am Stammsitz unserer Kanzlei in Lindau zur Verfügung.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheidet:
Der für die Schmitz Cargobull AG maßgeschneiderte Bebauungsplan der Stadt Vreden ist unwirksam

 

Die Stadt Vreden muss erhebliche Abwägungsmängel neu bewerten.

 

Presseerklärung des bevollmächtigten Rechtsanwaltes der Antragsteller im Normenkontrollverfahren
OVG 10 D 40/16.NE
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Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Urteil vom 26.11.2018 auf die mündliche Verhandlung vom selben Tag in dem vorgenannten
Normenkontrollverfahren den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Vreden Nr. 32
„Baumwollstraße-Großemast“ für unwirksam erklärt. Ohne sich überhaupt zur Frage der
grundsätzlichen Umsetzbarkeit der Planungskonzeption der Firma Schmitz Cargobull AG zu äußern, hat das OVG NRW die Abwägungsfehlerhaftigkeit des Satzungsbeschlusses der Stadt Vreden allein schon aus drei Gründen bejaht. Daher brauchte das OVG NRW auf zahlreiche weitere Mängelvorwürfe an der Planungsentscheidung der Stadt Vreden durch die Antragsteller nicht eingehen.

 

Planungsfehlerhaft ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Stadt Vreden Nr. 32
„Baumwollstraße-Großemast“ nach Auffassung des OVG NRW schon deshalb, weil die Stadt Vreden die gutachterlicherseits festgestellten Geruchsbelastungen im Südwesten und Osten des Plangebietes mit 0,25 % Geruchsstundenwahrnehmungshäufigkeit bzw. 0,32 % Geruchsstundenwahrnehmungshäufigkeit abwägungsfehlerhaft ignoriert habe. Angesichts dieser erheblichen Überschreitungen könne die Geruchsproblematik auch nicht durch die textliche Festsetzung Nr. 4 im B-Plan, der es an einer ausreichenden Zielvorgabe ermangele, abwägungsrechtlich bewältigt werden.

 

Des Weiteren hat das OVG NRW die fehlerhaft unterbliebene Bewertung des Rates der Stadt Vreden in Bezug auf die gutachterlicherseits ebenfalls festgestellte Überschreitung des Verkehrslärmwertes im Nachtzeitpunkt am Immissionspunkt 6 mit 63,6 dB(A) gerügt, weil damit die oberhalb der grundrechtsrelevanten Zumutbarkeitsschwelle liegende Lärmbelästigung an diesem Ort verkannt worden ist. Durch die unkritische Übernahme der immissionsgutachterlichen Bewertung des Gutachters der Firma Schmitz Cargobull AG ist auch die Satzungsentscheidung des Rates der Stadt Vreden von der fehlerhaften gutachterlichen Behandlung dieses Problemes automatisch infiziert, was zur Unwirksamkeit des Satzungsbeschlusses führe.


Schließlich sei auch die Bewältigung der Lärmproblematik für die östlich an die geplante
Verbindungsstraße zwischen Werk 1 und geplantem Werk 2 der Firma Schmitz Cargobull
angrenzenden Grundstückseigentümer im dort befindlichen Allgemeinen Wohngebiet
abwägungsfehlerhaft. Die bloße Festsetzung eines allgemeinen Lärmzielwertes von 6 dB(A) unterhalb der Richtwerte der TA-Lärm sei in keiner Weise akzeptabel, zumal wenn – wie nachweislich durch Lärmmessung des Kreises Borken zwischenzeitlich belegt – zumindestens an einem Immissionsort im Wohngebiet schon allein aufgrund der Lärmsituation im Ist-Betrieb des Werkes 1 dort Lärmüberschreitungen von mindestens 3 dB(A) konstatiert werden müssen.


Zudem sei die gutachterliche Bewertung des Lärmemissionen der als Zugfahrzeuge vorgesehenen Truckwiesel bislang völlig unzulänglich. Das Abstellen auf offenkundig einseitig seitens der Firma Schmitz Cargobull vorgegebene Zielwerte zur Einhaltung der Lärmemissionen mit einem Schallleistungspegel von 78 dB(A) sei bislang lediglich eine im Rahmen von zwei Herstellerbescheinigungen behauptete Lösung. Beweise hierzu hätten bislang weder die Firma Schmitz Cargobull noch die Stadt Vreden vorgelegt. Dass dies nicht ausreichend sein könne, um eine klassische Konfliktplanung zwischen industrietypischer Nutzung einerseits und unmittelbar angrenzender wohngebietstypischer Nutzung andererseits als sicher bewältigbar bewerten zu können, liegt nach Auffassung des OVG NRW auf der Hand und führt ebenfalls zu einer erkennbaren
Abwägungsfehlerhaftigkeit.


Der weitergehenden Frage, welche konkreten Schallleistungen mit dem Betrieb der Truckwiesel und den daran angehängten Transportanhängern für Fertigteile oder Halbteile genau verbunden sind, brauchte das OVG NRW angesichts der bereits vorgenannten Abwägungsfehler nicht abschließend nachgehen, wenngleich deutlich wurde, dass auch in diesem Zusammenhang weitere kritische Punkte für die Planung bestehen.


Inwieweit die Stadt Vreden nun zulässiger Weise bei der Bewältigung der aufgezeigten Mängel auf das Instrumentarium des ergänzenden Verfahrens zurückgreifen kann, hängt entscheidend davon ab, ob die Mängel ohne Veränderung der Plankonzeption bewältigungsfähig sind. Diese Entscheidung liegt ausschließlich im Risikobereich der Entscheidung der planenden Kommune.


Die Antragsteller werden auch weiterhin die künftigen Planungsbemühungen der Stadt Vreden konstruktiv aber kritisch begleiten und sorgfältig prüfen, ob durch notwendige neuerliche Planungen die von den Antragstellern zu Recht gerügten Punkte in rechtlich zulässiger Weise abgearbeitet werden. Erforderlichenfalls werden sich die Antragsteller auch hinsichtlich künftiger Planungsüberlegungen des ihnen zustehenden Rechts der Normenkontrolle bedienen, um unrechtmäßige Nachteile für ihre Wohnanwesen zu verhindern.


für die Antragsteller aus der
Blumensiedlung im Verfahren
OVG NW,
Az. 10 D 40/16.NE

 

RA Franz-Peter Seidl LL.M.

Fachanwalt für
Verwaltungsrecht
BRSH Rechtsanwälte, Kanzlei
Lindau, 88131 Lindau/B.

Lindauer trauern um Heribert Hostenkamp

Aus Kommunalpolitik und Sportgeschehen ist sein Gesicht kaum wegzudenken. Denn fast drei Jahrzehnte lang war Heribert Hostenkamp Vorsitzender des TSV Lindau, saß seit vielen Jahren in Stadtrat und Kreistag, wo vor allem seine sachliche, ruhige und ausgleichende Art geschätzt wird. Und obwohl von seiner Krankheit gezeichnet, hat der Jurist seine politischen Mandate sehr ernst genommen und regelmäßig Stadt- und Kreissitzungen besucht. Jetzt ist Heribert Hostenkamp im Alter von 70 Jahren gestorben.

„Wir trauern um unseren langjährigen Stadtrat Heribert Hostenkamp“, hat OB Gerhard Ecker am Mittwoch die Gedenkminute im Stadtrat eingeleitet. Der „bekennende Insulaner“ sei 27 Jahre Mitglied des Stadtrats gewesen und habe dort „engagiert und verantwortungsvoll“ für seine Heimatstadt gewirkt. Ecker dankte vor allem für Hostenkamps ausgleichende Art. Er sei humorvoll, verlässlich und kompetent gewesen. Im Jahr 2000 hatte Hostenkamp für die Freien Bürger auch als OB kandidiert. „Wir verlieren mit Heribert Hostenkamp einen empathischen, fachkundigen und immer gut gelaunten Menschen.“

„Er hatte stets die Belange aller Bürger im Blick und vermittelte oft zwischen den verschiedenen Positionen“, schreibt die Freie Bürgerschaft Lindau über ihren langjährigen Mandatsträger Heribert Hostenkamp. „Viele Bereiche in Lindau tragen seine Handschrift“, heißt es im FB-Nachruf. Hostenkamp war 1990 für die Freien Bürger in den Lindauer Stadtrat und 1996 in den Kreistag gewählt worden, ist dort auch Fraktionssprecher gewesen.

„Sehr betroffen“ vom Tod ihres Kanzleikollegen und politischen Weggefährten zeigte sich die Juristin und FB-Kreisrätin Petra Seidl: „Wir verlieren einen fachlich versierten und vor allem liebenswerten Kollegen“, sagte sie im Gespräch mit der LZ. Sein umfangreiches Fachwissen habe er immer auch in seine politische Arbeit einfließen lassen, sei dabei „fraktionsübergreifend anerkannt“ gewesen. „Hostenkamp ist kein lautstark auftretender Mensch gewesen. Er hatte seinen Standpunkt, wollte aber nie polarisieren“, stellt Seidl fest: „Seine Art war es, die verschiedenen Ansichten zusammenzuführen“, das habe sie als frühere Oberbürgermeisterin genauso geschätzt wie als Kreisrätin.

Auch Landrat Elmar Stegmann zeigt sich „tief betroffen“: „Heribert Hostenkamp hat sich nicht nur im Kreistag, sondern auch als Mitglied des Aufsichtsrates der GKWG mit viel Sachverstand eingebracht“, heißt es in seinem Nachruf. Hostenkamp ist für seine Arbeit als Stadt- und Kreisrat mit der kommunalen Dankurkunde ausgezeichnet worden.

Nach seinem Jurastudium in München und Lausanne hatte sich Heribert Hostenkamp 1975 in seiner Heimatstadt Lindau zunächst mit einer eigenen Anwaltskanzlei selbständig gemacht. Später hat der dreifache Familienvater in Kanzleigemeinschaften gearbeitet, zuletzt unter anderem mit Petra und Franz-Peter Seidl. Beratend ist der Anwalt auch für den Mieterverein und den Automobilclub Europa ACE tätig gewesen.

„Heribert war quasi der TSV“

Als begeisterter Sportler – er hat lange Jahre aktiv Basketball gespielt und das Segeln geliebt – hat Hostenkamp aber auch viel Zeit ins Ehrenamt gesteckt. So hatte er 1987 den Vorsitz des TSV 1850 Lindau übernommen, den er erst vor zwei Jahren an seinen Nachfolger Dominik Moll übergeben hat. In seiner Amtszeit als „TSV-Chef“ ist unter anderem die Jahnturnhalle umfassend saniert worden, hat der TSV sein 150-jähriges Bestehen gefeiert. Unter Hostenkamps Führung hat aber auch der TSV im Jahr 2014 als einer der ersten Vereine in Deutschland damit begonnen, Flüchtlinge kostenfrei im Verein aufzunehmen.

„Heribert war quasi der TSV“, stellt der neue Vorsitzende Moll denn auch im Gespräch mit der LZ fest: „Er hinterlässt mir sehr große Fußstapfen“, in die er gerne noch einige Jahre unter Hostenkamps Begleitung hineingewachsen wäre: „Heribert Hostenkamp ist einfach der Türöffner für den TSV gewesen.“ Und so sei der Tod des Ehrenvorsitzenden jetzt „ein schwerer Verlust“ für den Verein.

Außerdem war Hostenkamp im Förderverein Römerbad aktiv und war seit 1994 Vorsitzender des Kinderfestausschusses Altstadt. Hostenkamp wird am 10. Oktober beerdigt.

Lindauer Zeitung vom 

30.09.2017

23.06.2017

06.08.2015

Zwangspause in Oberstaufen beendet!

Nach knapp 6 Wochen Zwangspause können wir unsere Kanzlei in Oberstaufen wieder eröffnen. Ab sofort sind wir wieder zu unseren regulären Öffnungszeiten mit unserem bewährten Kanzleiteam für Sie erreichbar!

 

Ihre BRSH Rechtsanwäte - Kanzlei Oberstaufen

25.06.2015

Zwangspause in Oberstaufen!

Aufgrund eines unverschuldeten größeren Wasserschadens können wir unsere Kanzleiräumlichkeiten in Oberstaufen während der notwendigen Sanierungsarbeiten vorübergehend nicht nutzen. Für unsere Mandanten sind wir aber selbstverständlich während dieser Zeit über unseren Kanzleistammsitz in Lindau jederzeit erreichbar. Dort werden alle laufenden und neuen Mandate wie gewohnt zügig und effizient bearbeitet.

Unsere Kanzlei in Lindau erreichen Sie unter:

 

BRSH Rechtsanwälte – Kanzlei Lindau

Wackerstraße 9, 88131 Lindau

Telefon: 0 83 82 / 2 77 67 - 0

Telefax: 0 83 82 / 2 77 67 - 20

E-Mail: lindau@brsh-rechtsanwaelte.de

 

Selbstverständlich kommen wir auch nach vorheriger Terminsabsprache unmittelbar zu Ihnen nach Oberstaufen oder in die nähere Umgebung, um unkompliziert Mandantenkontakte zu ermöglichen.

 

Wir bitten um Verständnis für die auch für uns missliche Situation und hoffen, so schnell wie möglich wieder wie gewohnt mit unserer bewährten Kanzleistruktur in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Oberstaufen für Sie erreichbar sein zu können.

 

Ihre BRSH Rechtsanwälte – Kanzlei Oberstaufen/Kanzlei Lindau

12.01.2015

Neuer Newsletter sowie online lesbare Kanzleibroschüre

Die BRSH Rechtsanwälte in Lindau und Oberstaufen weiten ihre Internetpräsenz mit Beginn des Jahres 2015 erneut deutlich aus. 

 

Neu ist nun die online lesbare Kanzleibroschüre für alle Interessierten an unserer Kanzlei. Unter der Rubrik "Kanzleibroschüre" kann diese einfach geöffnet werden. Wir wünschen viel Spass beim "Online-Blättern".

Im Falle ihres Interesses klicken Sie einfach hierr: KANZLEIBROSCHÜRE

 

Darüber hinaus möchten wir Sie in Zukunft noch besser über Neuigkeiten aus allen relevanten Rechtsgebieten wie aber auch über die Aktivitäten unserer Kanzlei informieren. Daher beginnen wir im Jahr 2015 mit dem neuen BRSH - Newsletter, welcher quartalsweise versandt wird.

 

Haben auch Sie Interesse an unserem Newsletter?

 

Dann melden Sie sich dorch direkt online hier an:  NEWSLETTER

14.10.2014

RA Hotz schließt Fachanwaltslehrgang für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht erfolgreich ab

In den vergangenen fünf Monaten hat Rechtsanwalt Mathias Hotz am insgesamt 120 Zeitstunden umfassenden Fachanwaltslehrgang im Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich teilgenommen. Dieser umfasste insgesamt sechs dreitägige Unterrichtseinheiten zwischen März und Juli in München sowie das erfolgreiche Bestehen von drei fünfstündigen Klausuren über den Inhalt des Kurses. 

Damit hat RA Hotz die besonderen theoretischen Kenntnisse für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" erlangt. Auf diese Weise stellen sich die BRSH Rechtsanwälte in ihrem Hauptberatungsfeld "Rund um die Immobilie" noch breiter auf.

28.03.2014

BRSH Rechtsanwälte eröffnen neue Kanzlei in Oberstaufen

Der neue Kanzleisitz entsteht im Gebäude Immenstädter Straße 11

Die BRSH Rechtsanwälte eröffnen nach Ostern 2014 eine neue Kanzlei in Oberstaufen im Allgäu. In direkter Nachbarschaft zur Allianz - Hauptvertretung Kitzelmann u. Kohler entstehen die neuen Kanzleiräumlichkeiten in der Immenstädter Straße 11 in verkehrsgünstiger Lage in einem überaus repräsentativen Geschäftsgebäude.

Nach Ostern steht dann unseren Mandanten das volle Beratungsspektrum unserer fachanwaltschaftlichen Kompetenzen zur Verfügung.

Mit dem neuen Kanzleistandort wird das Angebot an fachanwaltschaftlichen Kompetenzen in Oberstaufen erheblich ausgeweitet. Bei allen Fragen rund um Immobilien stehen Ihnen in Zukunft Fachanwälte zur Beratung und Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen zur Verfügung!

 

Weitere Informationen in Kürze!

Wir freuen uns auf Sie!

17.03.2014

Beginn der Vorlesung an der Hochschule Kempten

Am heutigen Montag, den 17.03.2014 hat Herr RA Franz-Peter Seidl LL.M. mit Beginn des Sommersemesters wieder seine Lehrtätigkeit an der Hochschule Kempten aufgenommen. Er liest im Umfang von vier Wochenstunden zum Thema "Recht für Wirtschaftsingenieure". Die Vorlesung schließt mit einer Abschlussklausur im Juli.

04.12.2013

Wir freuen uns,

Herrn Rechtsanwalt

 

Mathias Hotz

 

 

nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München als neuen Kollegen bei uns im Team begrüßen zu können.

 

Herr Rechtsanwalt Hotz ist seit Dezember 2013 nach seiner bereits ausbildungsbegleitenden Tätigkeit in unserer Kanzlei nun schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Mietrecht, allgemeinen Zivilrecht sowie Straf- u. Ordnungswidrigkeitenrecht anwaltlich tätig.

 

13.09.2013

Rechtsanwältin Seidl ist nun Mediatorin

Die BRSH Rechtsanwälte freuen sich, bekannt geben zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Petra Meier to Bernd-Seidl nach umfassender Weiterbildung der Titel "Mediatorin" verliehen wurde. Dadurch erweitert sich das Beratungsspektrum der BRSH Rechtsanwälte am Kanzleistandort Lindau um das immer wichtiger werdende Feld der Mediation, d. h. der außergerichtlichen Konflikbeilegung. Wir können ihnen dadurch eine erfolgversprechende Alternative zum manchmal langwierigen und beschwerlichen Weg durch die Instanzen der Rechtsprechung offerieren. 

Im Wege der Mediation helfen wir den Parteien, den zwischen Ihnen schwelenden Konflikt zu verstehen und durch die Parteien selbst im Wege eines von der Mediatorin strukturierten und geleiteten Verfahrens eine Lösung zu erarbeiten.

26.08.2013

RA Seidl schließt Fachanwaltskurs für Bau- und Architektenrecht erfolgreich ab

In den vergangenen fünf Monaten hat Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl  LL.M. am insgesamt 120 Zeitstunden umfassenden Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht erfolgreich teilgenommen. Dieser umfasste insgesamt sechs dreitägige Unterrichtseinheiten zwischen März und Juli in München sowie das erfolgreiche Bestehen von drei fünfstündigen Klausuren über den Inhalt des Kurses. 

Damit hat RA Seidl die besonderen theoretischen Kenntnisse für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" erlangt.

29.07.2013

RA`in Seidl ist mitten in der Ausbildung zur Mediatorin

Rechtsanwältin Petra Meier to Bernd-Seidl absolviert in den letzten Monaten an insgesamt 6 Wochenenden eine Weiterbildung zur Mediatorin in insgesamt 90 Unterrichtsstunden. Das letzte Unterrichtswochenende steht Mitte August in Nürnberg an. Bei der Mediation handelt es sich um ein freiwilliges strukturiertes Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, welches sich zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten immer größerer Beliebtheit erfreut. 

20.3.2013

RA Seidl jetzt Lehrbeauftragter an der Hochschule Kempten

Herr RA Franz-Peter Seidl LL.M. am Beginn der ersten Vorlesung

Mit Beginn des Sommersemsters 2013 hat Herr Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl  LL.M. einen Lehrauftrag an der Hochschule Kempten angenommen. RA Seidl liest ab sofort die Vorlesung "Recht für Wirtschaftsingenieure" der Fakultät für Elektrotechnik. Beginn der Vorlesung im Umfang von vier Semsterwochenstunden war am Dienstag, den 19. März 2013. 

23.02.2013

RA Seidl schließt sein Masterstudium erfolgreich ab

RA Franz-Peter Seidl erhält von Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Christoph Herrmann LL.M. anlässlich der Akademischen Feier der Universität Passau am 15.2.2013 die Urkunde zur Verleihung des Akademischen Grades "Master of Laws - LL.M." verliehen.

Wir gratulieren unserem Partner,  

Herrn Rechtsanwalt

 

Franz-Peter Seidl

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Akademischer Europarechtsexperte

 

zum erfolgreich abgeschlossenen Masterstudium.

 

Die Juristische Fakultät der Universität Passau hat
Herrn Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl am 15.02.2013

den Akademischen Grad eines

 

„Master of Laws  -  LL.M.”

 

verliehen.

 

Die Verleihung dieses Akademischen Grades basiert auf der erfolgreichen Absolvierung aller Prüfungen im viersemestrigen Postgraduierten-Studium (Masterstudiengang im Europarecht)
und der erfolgreichen Bewertung der von ihm verfassten Masterarbeit

 

„Die Justizgewährleistungsrechte im System des unionalen Grundrechtsschutzes“

 

 

mit der Gesamtnote „gut“.


Unser Dienstleistungsspektrum erweitern wir damit um die Bereiche des gesamten Europarechts und des internationalen Rechtsschutzes.

 

02.09.2012

Die BRSH Rechtsanwaltskanzlei auf dem Lindauer Oktoberfest

Schon fast traditionell feierte die Lindauer Kanzlei der BRSH Rechtsanwälte am Abend der Betriebe auf der beliebten "Lindauer Wiesn" bei toller Stimmung den Auftakt in die Volkfestsaison.

03.05.2012

Wir freuen uns,

Frau Rechtsannwältin

 

Petra Meier to Bernd-Seidl

Oberbürgermeisterin a.D.

 

nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München als neue Kollegin bei uns im Team begrüßen zu können.

 

Frau Rechtsanwältin Seidl hat ihre Tätigkeit ab Mai 2012 mit den Interessenschwerpunkten Ziviles Vertragsrecht, Öffentliches Recht sowie Mediation in unserer Kanzlei aufgenommen.

 

In schwierigen Situationen ist es oft hilfreicher und zeitsparender, durch ein nichtöffentliches, außergerichtliches Mediationsverfahren eine gemeinsame Lösung zwischen den Parteien zu erarbeiten.

 

Mit unserer neuen Kollegin erweitern wir daher unser anwaltliches Dienstleistungsspektrum u.a. gezielt auf dem Gebiet der Mediation.

 

 

22.3.2012

RA Franz-Peter Seidl ist nun Akademischer Europarechtsexperte

Am 16. März 2012 hat Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl nach erfolgreichem Prüfungsabschluss des dreisemestrigen berufsbegleitenden Universitätsstudiums durch das Institut für Europarecht und Völkerrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck sowie durch das Centrum für Europarecht an der Universität Passau die Bezeichnung

 

Akademischer Europarechtsexperte

 

verliehen bekommen.

Damit ist gleichzeitig ein wesentlicher Teil des von Rechtsanwalt Seidl seit September 2010 belegten Masterstudienganges im Europarecht (LL.M. EuR) am Centrum für Europarecht an der Universität Passau bereits erfolgreich absolviert worden. Im nun folgenden Semester wird noch die Masterarbeit, zu der Rechtsanwalt Seidl bereits zugelassen worden ist, gefertigt.

Das Thema der Masterarbeit lautet "Die Justizgewährleistungsrechte im System des unionalen Grundrechtsschutzes".

  

Erweiterung des anwaltlichen Beratungsspektrums

Mit den nunmehr bereits nachgewiesenen spezifischen Kenntnissen im Europarecht erweitern die BRSH Rechtsanwälte in Person von RA Franz-Peter Seidl nun auch gezielt ihr anwaltliches Beratungsspektrum über den nationalen Rechtskreis hinaus. Das mit dem universitären Abschluss als Akademischer Europarechtsexperte dokumentierte Fachwissen erlaubt es uns nun zum Wohle unsrer Mandanten, vielfältigste Fragestellungen aus dem gesamten Bereich des Rechts der Europäischen Union kompetent zu beantworten.

Dies gilt sowohl für den gesamten Bereich der möglichen Beeinträchtigung der Binnenmarktfreiheiten, das heißt der Warenverkehrs-, der Arbeitnehmerfreizügigkeits-, der Dienstleistungs-, der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit, als auch für Rechtsfragen aus flankierenden Themenbereichen wie zum Beispiel dem Europäischen Beihilfenrecht, Kartellrecht, Marken- und Urheberrecht, Gesellschaftsrecht oder Straf- und Zivilrecht. Selbstverständlich sind auch die vielfältigen vom Europarecht zentral überlagerten Fragestellungen im gesamten Bereich des Verwaltungsrechts Gegenstand der durch diese Ausbildung speziell abgedeckten und nachgewiesenen Detailkenntnisse.

Zudem gewährleistet diese Ausbildung auch genaue Kenntnisse über die prozessual und organisatorisch zielführende Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ebenso wie - in speziellen Grundrechtsverletzungsverfahren - vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.    

 

Ihre unternehmerischen oder individuellen Rechtsbelange mit wie auch immer gearteten europarechtlichen, das heißt die Rechtsfragen der ausschließlich nationalen Rechtsordnung übersteigenden, Themenbereiche, befinden sich somit kompetenzmäßig bei den BRSH Rechtsanwälten in fachlich guten Händen.

25.11.2011

Endlich ist es soweit, unsere Homepage ist komplett!!

Liebe Freunde, Mandanten und Interessenten der BRSH Rechtsanwälte Lindau,

 

nun ist es endlich soweit. Nach langen Wochen des Planens, Fotografierens und Textens ist unsere Internetseite nun in vollem Umfang online verfügbar. Wir wollen Ihnen mit unseren Seiten einen ersten Einblick über uns und das Leistungsspektrum unserer Kanzlei ermöglichen. Wir freuen uns auf Ihre konstruktiven Anregungen, Ihre Empfehlungen und hilfreiche Kritik.

 

Ihre BRSH Rechtsanwälte Lindau

17.11.2011

Franz-Peter Seidl moderiert Podiumsdiskussion mit Verena Bentele

Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl hat am Dienstag, den 15. November 2011 eine Podiumsdiskussion des Inner Wheel Club Lindau unter dem Titel "Jeder hat seine eigene Chance - Motivation für neue Ziele" moderiert. Stargast des Abends vor ca. 200 Zuhörern war die mehrfache Paralympicssiegerin und gebürtige Lindauerin Verena Bentele. Musikalisch umrahmte das Quartett "four fun" den gelungenen Abend im Atrium der Tanner Denkfabrik.

11.11.2011

3. Semester hat begonnen

Mit einem ersten lehrreichen Wochenende hat im Oktober das dritte Semester des Masterstudiengangs Europarecht im Schloss Hofen begonnen, an welchem Herr Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl seit über einem Jahr erfolgreich berufsbegleitend teilnimmt. In diesem Wintersemester stehen Themen wie

  • Sektorielle und flankierende Politiken
  • Gerichtsstand und Vollstreckung in Europa
  • Privatrecht und EG-Recht
  • Marken-, Muster- und Urheberrecht in der EG
  • Internationales Privatrecht und zivilrechtliche Vollzugsprobleme
  • Gesellschaftsrecht
  • EG-Außenwirtschaftsrecht
  • Strafrecht und EG-Recht
  • Banken- und Kapitalmarktrecht in der EG
  • Grundrechtsschutz in Europa (EG und EMRK)
  • Wirtschafts- und Währungsunion
  • Recht der Zweiten und Dritten Säule in der EU
  • Methodik der europarechtlichen Falllösung

im Fokus der Veranstaltungen. Der nächste Vorlesungsblock findet vom 8. bis 10. Dezember 2011 statt.

5.9.2011

2. Semester erfolgreich abgeschlossen

Seit 2010 studiert Rechtsanwalt Franz-Peter Seidl berufsbegleitend zwecks Erlangung eines Mastertitels (LL.M.) im Europarecht an der Universität Passau. Gleichzeitig besucht er die Studienvorlesung im Europarecht der Universität Innsbruck. Der Studiengang wird von den renomierten Professoren Dr. Michael Schweitzer (Universität Passau) und DDDr. Waldemar Hummer (Universität Innsbruck) wissenschaftlich betreut. Am 15. September 2011 wurden die mündlichen und schriftlichen Prüfungen zum zweiten Semester erfolgreich absolviert.