Strafrecht

Ihnen wird ein strafrechtlicher Verstoß vorgeworfen? Gegen Sie wird bereits strafrechtlich ermittelt? Gegen Sie wird ein gerichtliches Strafverfahren geführt?

Wir vertreten Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten und übernehmen die Strafverteidigung in sämtlichen Phasen von der strafrechtlichen Ermittlung bis hin zu einem Urteil und der Einlegung von Rechtsmitteln dagegen.

Ermittlungsverfahren

Wenn gegen Sie strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, stehen wir Ihnen als Anwälte zur Seite.

 

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen wie die Durchsuchung einer Person oder einer Wohnung, einer Sicherstellung oder einer Beschlagnahme von Gegenständen. Genauso stehen wir Ihnen bei einer Vernehmung durch Ermittlungsbeamte zur Seite und geben Ihnen Anweisungen für ein optimales Aussageverhalten.

Anklageerhebung und mündliche Verhandlung

Hält die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für überwiegend wahrscheinlich, wird Anklage erhoben. Es kommt zu einer mündlichen Verhandlung.

 

Hier ist eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt entscheidend. Wir können Ihr Aussageverhalten mit Ihnen abstimmen, passende Beweisanträge stellen und im Rahmen einer Zeugenvernehmung vor Gericht entscheidende Fragen stellen. Das Ziel der Verteidigung besprechen wir vor der mündlichen Verhandlung ausführlich. 

Urteil und Rechtsmittel

Kommt es bei einer Verurteilung zu einer Strafe, besprechen wir mit Ihnen das Urteil und prüfen die Einlegung eines Rechtsmittels.

 

Hier sind Sie keinesfalls chancenlos. Wir setzen uns bis zur letzten Instanz für Ihre Rechte ein!

Kosten

Vor Beginn der Vertretung als Strafverteidiger besprechen wir mit Ihnen selbstverständlich die Kosten für unsere Beauftragung. Sprechen Sie uns an!