Forderungseinzug/Inkasso

Ein Schuldner zahlt einen Rechnungsbeitrag nicht? Wir unterstützen Sie dabei, ausstehende Forderungen von zahlungsunwilligen Schuldnern einzutreiben, indem wir Schuldner mahnen und nach Erhalt eines rechtskräftigen Titels eine Vollstreckung der Forderung erwirken.

Mahnschreiben

Unsere Inkasso-Tätigkeit beginnt mit einer Aufforderung zur Zahlung offener Schulden. Die Rechtsanwaltskosten für dieses Vorgehen werden den säumigen Schuldnern in Rechnung gestellt.

 

Wenn Sie uns nach Ihrer ersten Mahnung einer Rechnung beauftragen, haben Sie mit der Eintreibung Ihrer Rechnung nichts mehr zu tun. Wir kümmern uns darum.

Mahnbescheid

Sollte ein Schuldner auf ein Mahnschreiben nicht reagieren, ist ein gerichtliches Verfahren notwendig. Ein Mahnbescheid kann hier eine schnelle und unkomplizierte Lösung bei der Durchsetzung einer Forderung sein.

 

Sie können dadurch ohne eine mündliche Gerichtsverhandlung einen vollstreckbaren Titel erhalten. In der Regel zahlen Schuldner nach einem in Rechtskraft erwachsenen Mahnbescheid die geschuldete Zahlungsforderung. 

Zwangsvollstreckung

Nachdem ein rechtskräftiger Titel erwirkt wurde, leiten wir für Sie die Zwangsvollstreckung ein. Durch Pfändung von Gegenständen oder Forderungen (auch ein Konto des Schuldners) kann die Beitreibung der Forderung bewirkt werden.

 

Kommen Sie mit Ihrem Anliegen gerne jederzeit auf uns zu. Wir finden für Sie eine passende Lösung zur effektiven Eintreibung einer Zahlungsschuld.