Bau- und Architektenrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen rund um den Werkvertrag und das private Bau- und Architektenrecht. Sowohl bei kleinen Reparaturaufträgen bis hin zu großen Bauvorhaben setzen wir uns für Ihre Rechte ein. Dabei vertreten wir Bauherren und Auftraggeber genauso wie Handwerksbetriebe und Bauunternehmen.

Vertragsprüfung

Es geht um ein Bauvorhaben und Sie stehen vor der Durchsicht umfangreicher Verträge? Oder Sie haben Fragen zu einzelnen Klauseln des Vertrags und benötigen eine Beratung?

 

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen. Wir erklären Ihnen die verschiedenen vertraglichen Regelungen aus der VOB/B und dem BGB und setzen uns für Ihre Interessen gegenüber Ihren Vertragspartnern ein.

Vertragsbeendigung

Wenn Sie einen Vertrag vor dem vorgesehenen Beendigungstermin kündigen möchten, können wir Sie bei sämtlichen Schritten begleiten.

 

Wenn der Werkunternehmer bereits mit Leistungen begonnen hat, kann er bei einer Kündigung vor Fertigstellung in der Regel eine Vergütung verlangen. Wie hoch diese Vergütung in Ihrem Einzelfall ausfällt, können wir gerne berechnen und eine für Sie strategisch sinnvolle Lösung ausarbeiten.

Mängel des Werks

Tritt an dem Werk ein Schaden auf, sollte unbedingt auf den richtigen Umgang mit der Gegenseite geachtet werden. Ein anwaltlicher Rat kann hier von Anfang an die richtigen Weichen stellen. Entscheidend bei Baumängeln ist die Beweissituation, die so schnell wie möglich gesichert werden muss. Wir unterstützen Sie dabei von Anfang an. 

 

Tritt der Mangel noch bei Herstellung des Werks, vor allem während der Bauphase eines Neubaus auf, helfen wir Ihnen gerne, unmittelbar von der Gegenseite die ordnungsgemäße Herstellung des Werks zu verlangen. Bei Mängeln, die nach Abnahme des Werks auftreten, setzen wir Ihre Ansprüche durch. Nach einer ausführlichen Besprechung finden wir eine Lösung nach Ihren Vorstellungen.

Streit um Honorarforderungen

Sowohl bei aufgetretenen Mängeln als auch ohne zu beseitigende Mängel des Werks kann es im Nachgang eines Auftrags zu Unstimmigkeiten über eine Werklohnforderung kommen. Wir helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren wie auch dabei, berechtigte Zahlungsforderungen durchzusetzen.

 

Sprechen Sie uns an. Wir hören uns Ihren Fall an und klären Sie stets über die Kosten auf.