Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldbescheid u.a.)
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und fragen sich, ob Sie diesen bezahlen müssen oder ob Sie rechtlich dagegen vorgehen können? Häufig werden Bußgeldbescheide akzeptiert, da Sorge vor einem gerichtlichen Verfahren und den damit verbundenen Kosten bestehen.
Dabei haben Sie oft gute Chancen, gegen einen Bescheid vorzugehen und von den Kosten des Verfahrens befreit zu werden.
Prüfung Ihres Bescheids
Haben Sie einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Verkehrsverstoßes erhalten, können wir diesen zunächst auf Rechtmäßigkeit prüfen.
Bei Geschwindigkeitsverstößen prüfen wir nach Akteneinsicht, ob die Messung korrekt erfolgte und der Bescheid formell rechtmäßig erging. Ein Bußgeldbescheid wegen eines anderen Verkehrsverstoßes wird auf die Rechtmäßigkeit überprüft. Wir beraten Sie anschließend zu den Möglichkeiten eines rechtlichen Vorgehens.
Auch außerhalb von Verkehrsverstößen können Bußgeldbescheide auf Grund verschiedener Ordnungswidrigkeiten erlassen werden. Hier lohnt sich oft eine anwaltliche Überprüfung. Dem Vorwurf kann aus tatsächlicher Sicht entgegengetreten werden, wenn der Vorwurf fehlerhaft oder weniger gravierend ist. Ein Bescheid kann aber auch auf Grund eines Formfehlers rechtswidrig sein.
Rechtliche Vertretung
Ist der Bußgeldbescheid nach eingehender Prüfung rechtswidrig ergangen, werden wir Sie in einem gerichtlichen Verfahren vertreten.
Gegen einen rechtswidrigen Bußgeldbescheid muss Einspruch eingelegt werden. Nach Akteneinsicht wird der Einspruch von uns begründet. Wir vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht und setzen uns dafür ein, dass der Vorwurf fallen gelassen wird.
Kosten
Wir klären Sie von vornherein über das Kostenrisiko eines Bußgeldverfahrens auf. Wenn das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt, werden die Kosten von der Staatskasse getragen.