Miet- und WEG-Recht

Wir beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Miet- und Pachtrechts sowie in Angelegenheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft (sog. WEG) und vertreten Sie selbstverständlich vor Gericht.

Vertragsprüfung

Sie benötigen Unterstützung bei der Prüfung eines Wohnraum- oder Gewerbemietvertrages? Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres Vertrags sowie bei Verhandlungen.

 

Sie haben Fragen zu Ihrem Mietvertrag, beispielsweise zu einer Modernisierung? Wir unterstützen Sie gerne und geben Ihnen eine passende Strategie an die Hand.

Kündigung des Mietvertrages

Für eine Kündigung des Vertrages erklären wir Ihnen gerne die Schritte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wie bei dem Rückerhalt der Kaution und der Abwehr von Forderungen für eine Instandsetzung durch den Vermieter.

 

Nachdem Sie eine Kündigung erhalten haben können wir Sie stets dabei unterstützen, eine Räumung der Wohnung zu verhindern bzw. zu verschieben. So haben Sie in der Regel ausreichend Zeit, eine neue Wohnung zu finden.

Beschädigungen des Mietobjekts 

Bei einer Beschädigung der Wohnung während des Mietverhältnisses können beide Seiten Schadensersatzansprüche geltend machen. Zwar hat der Vermieter grundsätzlich die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten. Der Mieter kann zur Minderung berechtigt sein oder Schadensersatz verlangen. Allerdings kann der Mieter für schuldhaft verursachte Schäden eintreten müssen.

 

Insbesondere nach Beendigung des Mietverhältnisses zeigen sich regelmäßig Abweichungen zum Zustand bei Vertragsbeginn. Wer haftet dafür?

 

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ansprüche der Gegenseite abzuwehren.

WEG

Auch im gesamten Komplex des WEG-Rechts beraten wir Sie gerne, sei es bei der Neugründung einer WEG, bei Fragen zu Verträgen mit der Hausverwaltung oder zu einzelnen Fragen innerhalb der WEG wie auch nach außen in gegenüber Dritten.

 

 

Kommen Sie mit Ihrem Anliegen gerne jederzeit auf uns zu