Kündigung des Arbeitsvertrags
Wir beraten Sie vollumfassend zum Kündigungsrecht und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Kündigung erhalten – was tun?
Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages erhalten? Eine Kündigung kommt häufig unerwartet, als Arbeitnehmer/-in weiß man zunächst nicht, was man unternehmen kann.
Zögern Sie keinesfalls! Um Ihre Rechte zu wahren, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage gegen die Wirksamkeit jeder Kündigung vor dem Arbeitsgericht erheben. Ansonsten ist die
Kündigung per Gesetz wirksam! Sie erhalten dann keine Abfindung, das Arbeitsverhältnis wird schichtweg abgewickelt.
Durch eine rechtzeitige Klageerhebung wahren wir Ihre Rechte. Der Arbeitgeber darf nur aus den im Gesetz genannten Gründen kündigen und muss diese vor Gericht auch beweisen können. Zudem muss eine
Kündigung formell richtig ergangen sein.
Auch ohne diesen Kündigungsschutz (Sie sind in einem Kleinbetrieb mit 10 oder weniger Arbeitnehmern beschäftigt oder erst seit 6 Monaten angestellt) sind Sie keinesfalls chancenlos!
Eine anwaltliche Erstberatung lohnt sich immer. Hierbei können wir abklären, ob eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Rechte sinnvoll ist und welche Strategie in Ihrem Fall erfolgsversprechend ist.
Beratung zur Möglichkeit einer Kündigung
Sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber bieten wir eine Beratung zu den Möglichkeiten einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.
Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und geben Ihnen den für Sie passenden Weg vor.
Wir prüfen die Kündigungsfristen, das Bestehen von Kündigungsschutz, ausstehende Forderungen von Lohn und Urlaub sowie die Möglichkeit einer Abfindungszahlung.